Vertragsrecht (seit 1988):
- Allgemeines Vertragsrecht in Konkretisierung insbesondere in den Bereichen
Kauf-, privates und gewerbliches Miet- und Pachtrecht sowie Dienst- und Werkvertragsrecht auf der Grundlage von:
- Kaufverträgen
- Mietverträgen (privat und gewerblich)
- Pachtverträgen
- Werkverträgen
- Dienstverträgen
- Ausgangspunkt ist die Beratung des Mandanten hinsichtlich der Erstellung, des Abschlusses, der Veränderung oder der Auflösung eines Vertrages.
- Dies betrifft auch die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB's)
- Im Fall streitiger Auseinandersetzung ist primäres Ziel das außergerichtliche
einvernehmliche Übereinkommen der Parteien.
- Bei Einigungsdefizit werden die Interessen des Mandanten vor Gericht mit
Nachdruck geltend gemacht.