Verkehrsrecht (seit 1988):
- Vertretung bei zivilrechtlichen Verfahren
(insbesondere Verkehrsunfall):
- Personenschaden
- Sachschaden
- Vertretung bei ordnungswridrigkeits-rechtlichen Verfahren
(OWI)
vor den Ordnungsbehörden, der Staatsanwaltschaft
und der Gerichtsbarkeit auf:
- OWI-Ermittlungsverfahren
- Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Vertretung bei strafrechtlichen Verfahren
vor Staatsanwaltschaft
und Gerichtsbarkeit auf:
- strafrechtliches Ermittlungsverfahren
insbesondere bei:
- Trunkenheit im Verkehr
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Führen eines KFZ ohne Versicherungsschutz
- Führen eines KFZ ohne Zulassung
- Vertretung bei Verwaltungsrechtlichen Verfahren (Fahrerlaubnisrecht)
- Bei Entzug der Fahrerlaubnis:
- Vertretung des Mandanten gegenüber dem Straßenverkehrsamt
- Beratung bei angeordneten Medizinisch-psychologischen-Untersuchungen (MPU)
- Unterstützung bei der Stellung des Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Unsere Kanzlei ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Verkehrsrecht" des Deutschen Anwaltsvereins.