Arbeitsrecht (seit 1988):
- Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen.
- Durchsetzung von Vertragsinhalten bei Arbeits- und Aufhebungsverträgen (außergerichtlich und gerichtlich).
- Beratung und Interessenvertretung des Mandanten bei Abmahnung und Kündigung (außergerichtlich und gerichtlich).

Unsere Kanzlei ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Arbeitsrecht" des Deutschen Anwaltsvereins.
